Antragstellung

Anträge auf Einzelprojektförderung und Unterstützung von Symposien und Weiterbildungsveranstaltungen zu den oben genannten Forschungsschwerpunkten sind an den Vorsitzenden des Kuratoriums Medizin zu richten:

Prof. Dr. med. Andreas Kribben
Direktor der Klinik für Nephrologie
Universitätsklinikum Essen
Klinik für Nephrologie
Medizinisches Zentrum, 2.104
Hufelandstr. 55
45147 Essen
medizin@jackstaedt-stiftung.de

Anträge auf Einzelförderung können von promovierten, in Deutschland tätigen Medizinern und Naturwissenschaftlern gestellt werden. Sie sind den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft entsprechend zu strukturieren, vom Umfang her jedoch auf 10 Seiten zu beschränken. Anhand der Gutachten und der beantragten und verfügbaren Mittel werden die Anträge vom Kuratorium nach Priorität gereiht. Die Entscheidung über die Förderung und die Höhe der Mittel trifft der Stiftungsvorstand auf Empfehlung des Kuratoriums. Die Gremien tagen ca. viermal im Jahr. Für nähere Informationen über einen möglichen Förderumfang für Einzelprojekte stehen die Mitglieder des Kuratoriums gerne zur Verfügung.

Anträge auf Unterstützung von Symposien und Weiterbildungsveranstaltungen werden formlos unter Verweis auf Inhalt, Ziele, Zielgruppen, erwartete Teilnehmerzahl und Ort der Veranstaltung gestellt. Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung ist die Nennung der Dr. Werner Jackstädt-Stiftung im Titel der Veranstaltung. Eine zusätzliche Finanzierung durch andere Förderinstitutionen oder die pharmazeutische Industrie ist nur mit Zustimmung des Kuratoriums möglich.

Stipendien und Nachwuchsgruppenprogramme zu den oben genannten Forschungsschwerpunkten werden vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausgeschrieben. Anträge sind zu richten an:

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
z.Hd. Frau Dr. Marilen Macher
Postfach 16 44 60
45224 Essen

Stipendien können von promovierten Medizinern und Naturwissenschaftlern aus dem In- und Ausland beantragt werden. Sie dienen der Verfolgung wissenschaftlicher Projekte und Ausbildungsziele außerhalb der bisherigen Heimatinstitution. Deutsche oder in Deutschland aufgewachsene Mediziner und Naturwissenschaftler können Stipendien für Positionen innerhalb und außerhalb Deutschlands beantragen. Bei ausländischen Antragstellern muss die aufnehmende Institution in Deutschland liegen. Darüber hinaus gehende Informationen über die Bewerbungsbedingungen sind den Ausschreibungen zu entnehmen, die über den Stifterverband bekannt gegeben werden. Auf Merkblätter zur Antragstellung verweist die Website des Stifterverbandes. Die Entscheidung über die Vergabe von Stipendien und Nachwuchsgruppenförderungen trifft der Stiftungsvorstand auf Empfehlung des Kuratoriums.